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Beitragsordnung

der GoPatsCrew Germany


Unsere Spielregeln

Beitragsordnung herunterladen

  • Die Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 8 der Vereinssatzung in der Fassung vom 19.01.2023 erstellt. 
  • Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder.
  • Die GoPatsCrew Germany ist zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass sämtliche Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten.
  • Mitgliedern, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich. 

  • Der Mitgliedsbeitrag bei der GoPatsCrew Germany e.V. beträgt 60 Euro pro Jahr. 
  • Der Beitrag kann jährlich (01.01.) oder halbjährlich (01.01. und 01.07.) bezahlt werden. 
  • Im Jahr des Eintritts in den Verein wird der Mitgliedsbeitrag monatlich anteilig berechnet (5 Euro für jeden Monat der Mitgliedschaft).
  • Der Beitrag ist ab dem Monat des Beitritts zu erbringen. 

  • In begründeten Einzelfällen können Beiträge erlassen oder gestundet werden. Ebenso ist die Änderung der Beitragshöhe und/oder der Zahlungsmodalitäten möglich. Dafür ist ein Antrag notwendig, der mit entsprechenden Nachweisen an den Vorstand gerichtet werden muss. Dieser entscheidet hierüber mit einer einfachen Mehrheit. 

  • Die Mitgliedsbeiträge sind per SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung zu zahlen.
  • Zahlung per Überweisung: Die Mitglieder erhalten eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt bezahlt werden muss. Bei verspäteter Beitragszahlung werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro pro Mahnung erhoben.
  • Zahlung per SEPA-Lastschrift: Die Mitglieder sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Der Verein zieht die Beiträge und Gebühren unter Angabe seiner Gläubiger-ID DE90ZZZ00002613469 ein. Die Mandatsreferenz-Nummer wird dem Mitglied mit einer separaten Ankündigung über den erstmaligen Einzug des Lastschriftbetrags mitgeteilt. Fällt das Datum nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am folgenden Arbeitstag. 
  • Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  • Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätete oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.  

Bankverbindung 
Berliner Volksbank EG 
IBAN: DE35 1009 0000 2936 6810 02 
BIC: BEVODEBBXXX 

  • Im Jahr des Austritts aus dem Verein, gleich aus welchem Grund, wird der Mitgliedsbeitrag monatlich anteilig berechnet (5 Euro für jeden Monat der Mitgliedschaft).
  • Dieser wird mit dem bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag des gleichen Jahres verrechnet. Die daraus resultierende positive Differenz wird erstattet.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis gegenüber dem Verein. Noch ausstehende Verpflichtungen, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. 

  • Die Beitragsordnung tritt am 11.09.2023 in Kraft.
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